Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Anspruchsvoraussetzungen für die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Regel: Erwerbsminderungsrente eines Rentenversicherungsträgers (früher z.B. BfA, LVA, heute meist Deutsche Rentenversicherung Bund) können Versicherte erhalten, die die Wartezeit erfüllt haben und in den letzten 60 Monaten 36 Monate mit Pflichtbeitragszeiten belegt haben. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde.

Anrechnungszeiten
Auf die Wartezeit von 60 Monaten werden folgende Versicherungszeiten angerechnet:

Leistungsdauer und Befristung
Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich nur befristet, für maximal 3 Jahre, bewilligt. Ist nach insgesamt neun Jahren keine gesundheitliche Besserung eingetreten, wird die Erwerbsminderungsrente ab dann in der Regel unbefristet gezahlt.

Informieren Sie sich hier über weitere Details der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:

Höhe und Anzahl gezahlter Erwerbsminderungsrenten in der Sozialversicherung
Hinzuverdienstgrenzen in der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Volle und Halbe Erwerbsminderungsrente
Wie beantragt man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

 
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