Berufsunfähigkeitsversicherung - keine Leistung

Wenn man die Prämie zahlt, ist man versichert, ODER?

Sie haben einen Versicherungsantrag gestellt, der Versicherer hat Ihnen den Versicherungsschein zugesandt, Sie zahlen brav die Versicherungsprämie - und sind damit der Hoffnung, Versicherungsschutz zu haben? So einfach ist das leider nicht.
Was Sie in der Situation haben, ist einen Versicherungsvertrag. Die Frage, ob Ihnen dieser Vertrag auch den erhofften Versicherungsschutz bietet, wird jedoch erst im Leistungsfall geklärt. Das gilt auch für die Frage, ob Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung die schriftlich vom Versicherer gestellten Fragen korrekt beantwortet haben.

Aus diesem Grund kommt es nicht selten erst in der Situation, in der man den Versicherungsschutz des Vertrages akut benötigt (also berufsunfähig geworden ist), seitens des Versicherers zu einer Leistungsablehnung, einem Rücktritt vom Vertrag, oder gar zu einer Anfechtung des Vertrages.

Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Verteilung von Ablehnungsgründen bei der Leistungsprüfung, also zu dem Zeitpunkt, an dem die versicherte Rente ausgezahlt werden sollte:(Klick für Großansicht):


Grafik-Quelle: Morgen & Morgen, LV-WIN Version 7.53

Gründe für eine Leistungsablehnung können also sein: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, das Nichterreichen des erforderlichen BU-Grades (meist 50%), Anfechtung des Vertrages und Betrugsfälle, abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung, vereinbarte Ausschlussklauseln und sonstige Gründe.

Hier hilft meistens nur professioneller Rat von spezialisierten Versicherungsberater oder Rechtsanwälten. Vom Gang zum nächsten Rechtsanwalt in der Nachbarschaft können wir aus Erfahrung nur abraten.

Mit den Versicherungsberatern und Rechtsanwälten in unserem Netzwerk haben wir gute Erfahrung gemacht.

 
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