Private Unfallversicherung
Voraussetzung für die Leistung aus einer Unfallversicherung ist stets der Eintritt eines Unfalls (der im sogenannten Unfallbegriff genau definiert ist), sowie bei der Invaliditätsleistung die fristgerechte Feststellung und Geltendmachung der Invalidität.
Demzufolge führt eine Invalidität, die durch eine Erkrankung und nicht durch einen Unfall verursacht ist, auch nicht zu einer Leistung aus der Unfallversicherung.
Da die Leistung des Versicherers in Form der Invaliditätsleistung dementsprechend oft erst 12 bis 18 Monate nach dem Unfall erfolgt, zählen wir die Unfallversicherung nicht zu einer Sparte, mit der man seine Arbeitskraft (sinnvoll) absichern kann: Die Leistung des Versicherers kommt dazu einfach zu spät.
Dennoch kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein, um langfristige Umbauten an Haus und Auto finanzieren zu können, oder auf Grund weiterer Leistungsbausteine wie Bergungs- und Suchkosten.
Bestandteil einer Unfallversicherung ist in der Regel die Invaliditätssumme, die sich durch eine Progression erhöhen kann. Dauernde Beeinträchtigungen des menschlichen Körpers werden dabei konkret festgelegt in der sogenannten Gliedertaxe.
Beispiel für eine Gliedertaxe
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
- Arm 70 %
- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
- Hand 55 %
- Daumen 20 %
- Zeigefinger 10 %
- anderer Finger 5 %
- Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
- Bein bis unterhalb des Knies 50 %
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
- Fuß 40 %
- große Zehe 5 %
- andere Zehe 2 %
- Auge 50 %
- Gehör auf einem Ohr 30 %
- Geruchssinn 10 %
- Geschmackssinn 5 %
In den letzten Jahren "in Mode gekommen" sind Unfallversicherungen, die statt einer einmaligen Invaliditätsleistung die Zahlung einer Unfallrente, meist ab 50% Invalidität, vorsehen.
Weitere Leistungsbausteine einer Unfallversicherung können sein:
- Krankenhaustagegeld (bei durch einen Unfall verursachten stationärem Aufenthalt)
- Übergangsleistung (bei schwerer Invalidität zur Überbrückung der Zeit bis zur Zahlung der Invaliditätssumme, meist nach 6 Monaten bei mindestens 50% Invalidität)
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen (Zahlung der Versicherungssumme der Übergangsleistung kurzfristig bei Vorliegen bestimmter Schwerstverletzungen, z.B. Querschnittlähmung);
- Unfall-Todesfallleistung (Zahlung einer Versicherungssumme für Tod, nur wenn durch einen Unfall verursacht)
- Such-, Bergungs-, Rettungs- und Transportkosten in Zusammenhang mit einem Unfall
- Übernahme weiterer durch einen Unfall verursachter Kosten wie z.B. für kosmetische Operationen, Kurkosten etc.
Achtung:
Im Fall eines Unfalls kommt es auf eine fristgemäße Meldung an den Versicherer an - bei einem Unfalltod können das auch nur 24 Stunden sein. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.
Auch die Einhaltung der Fristen zur Feststellung und Geltendmachung einer Invalidität entscheiden wie die regelmäßig durch Gutachter erfolgende Feststellung der Höhe der Invalidität über das, was Sie aus Ihrer Unfallversicherung an Leistung herausbekommen.
Wie im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen wir die Inanspruchnahme professioneller Hilfe im Schadensfall.
Eine Liste mit Sofortmassnahmen finden Sie hier: Sofortmassnahmen Unfall - Unfallversicherung
Da wir - im Rahmen unserer Arbeitsgemeinschaft - keine Unfallversicherungen vermitteln, gehen wir auf das Thema Unfallversicherung an dieser Stelle nicht weiter ein.
























