Sofortmaßnahmen nach einem Unfall
Als in einer privaten Unfallversicherung Versicherter sollten Sie auf folgende Punkte bei einem Unfall achten um Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer zu wahren.
Die folgenden Tipps stammen von der Versicherungsberaterin Angela Baumeister.
- Wichtig ist, dass Sie einen Arzt aufsuchen, auch wenn Ihnen die Verletzung zunächst nicht so gravierend erscheint. Damit Sie später gegenüber der Versicherung nicht in Beweisnot geraten ist es daher wichtig, dass Sie die Beweise durch einen Arztbesuch sichern. Schieben Sie den Arztbesuch auch nicht auf die lange Bank, sondern gehen am Besten noch am Unfalltag oder spätestens am Folgetag zum Arzt.
- Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Dies kann auch gerne vorab schon einmal telefonisch erfolgen, entweder bei der Gesellschaft direkt oder aber bei dem Vertragsvermittler. Das Formular zur Unfallschadenmeldung, das Ihnen sodann zur Verfügung gestellt wird, sollten Sie vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
Die Schadenmeldung ist ein wesentlicher Bestandteil. Es hängt von dieser u.a. ab, ob ein Unfallereignis klar ist oder ob eine Prüfung eingeleitet werden muss. Eine spätere Korrektur der Schadenmeldung, besonders was den Unfallhergang angeht, ist eher zu Ihrem Nachteil. Deshalb ist vor allem bei Unfällen mit schwerwiegenden Folgen und bei Erinnerungslücken anzuraten, bereits jetzt einen Rechtsbeistand einzuschalten. - Wenn Sie das Formular nicht selber ausfüllen (können) und dies z.B. der Vermittler oder ein Familienangehöriger für Sie erledigt, kontrollieren Sie die Angaben bevor Sie unterschreiben.
- Falls Sie in stationäre Behandlung müssen und ein Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld versichert haben, sollten Sie sich direkt im Krankenhaus eine Bescheinigung über Grund und Dauer der stationären Behandlung aushändigen lassen. Sie können jedoch auch eine Kopie des Entlassungsberichtes bei Ihrem Versicherer einreichen. Wichtig ist, dass Zeitraum und Diagnose der Bescheinigung zu entnehmen ist.
- Dauert Ihr stationärer Aufenthalt länger, haben Sie einen Anspruch auf eine Vorschusszahlung. Auch hierüber brauchen Sie eine Bescheinigung darüber, dass Sie bis auf Weiteres in stationärer Behandlung sind. Bis zu dem bestätigten Termin wird das Krankenhaustagegeld dann abgerechnet. Das Genesungsgeld wird jedoch erst mit der Entlassung fällig und dann komplett mit der restlichen Krankenhaustagegeldentschädigung bezahlt.
- Wenn Sie wegen desselben Unfalles später noch einmal in stationäre Behandlung müssen, haben Sie eventuell einen erneuten Anspruch. Für welchen Zeitraum Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld gezahlt wird, können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen.
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