Schüler und Studenten - Rentenversicherung

Da Schüler und Studenten nicht erwerbstätig sind und nicht in die Rentenversicherung einzahlen, besteht auch kein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Erwerbsminderung. Kinder in Kindertagesstätten, Schüler und Studenten sind jedoch in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die Leistungen nach Unfällen in der Kita, der Schule oder Uni, sowie auf den direkten Wegen dorthin erbringt.

Eine Versichertenrente kann gezahlt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit um mindestens 20 Prozent über 26 Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalls hinaus gemindert wird.

Wie hoch die Rente ist, richtet sich danach, wie sehr Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist und wieviel man in den vollen zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall verdient hat.

 
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