Rentenversicherung Selbständige

Selbständige mit einem Auftraggeber, allgemein

Selbständige mit einem Auftraggeber im Sinne der Rentenversicherung ist, wer auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig wird. Von einer Dauerhaftigkeit der Tätigkeit für einen Auftraggeber ist auszugehen, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt.

Selbständige mit einem Auftraggeber, hier: Scheinselbständige

Entscheidend für die Frage des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung ist, ob sich eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber feststellen lässt.

Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind beispielsweise folgende Merkmale:

Bei der Beurteilung der Gesamtsituation spielen folgende Gesichtspunkte eine Rolle:

Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbstständige

Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers - kein unternehmerisches Handeln

Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale:

Wichtig:
Als Selbständiger mit einem Auftraggeber müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger melden. Das gilt nicht, wenn Sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.
Für Selbständige mit einem Auftraggeber gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht. Die Möglichkeit der Befreiung in der Existenzgründungsphase besteht für einen begrenzten Zeitraum von maximal drei Jahren nach erstmaliger oder zweiter Aufnahme einer Tätigkeit als Selbständiger mit einem Auftraggeber, wenn diese Tätigkeit zur Versicherungspflicht führt. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung der genannten Voraussetzungen beantragt werden.
Informationen zu Befreiungsmöglichkeiten von der Rentenversicherungspflicht finden Sie hier: Befreiung Rentenversicherungspflicht

 
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