Rentenversicherung - Seelotsen

Seelotsen
Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Schifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.
Seelotsen der Reviere im Sinne des Gesetzes über das Seelotswesen unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für die Durchführung der Rentenversicherung von selbständigen Seelotsen ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

 
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