Rentenversicherung - Ich-AG

Ich-AG
Wenn Sie sich im Rahmen einer Ich-AG mit Fördermitteln vom Arbeitsamt selbständig machen, unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht. Die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger erfolgt automatisch durch das Arbeitsamt. Hinsichtlich der zu entrichtenden Beiträge zur Rentenversicherung haben Sie folgende Möglichkeiten:
Zahlung des halben Regelbeitrages für die Dauer von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Ihrem Beschäftigungsort. Bei einer Tätigkeit in den neuen Bundesländern beläuft sich der halbe Regelbeitrag zurzeit auf monatlich 197,93 Euro (entspricht einem Einkommen von monatlich 1.015,00 Euro). Bei einer Tätigkeit in den alten Bundesländern beläuft sich der halbe Regelbeitrag zurzeit auf monatlich 235,47 Euro (entspricht einem Einkommen von monatlich 1.207,50 Euro).
Außerdem haben Sie die Möglichkeit der einkommensgerechten Beitragszahlung. Von Ihrem Einkommen werden Beiträge in Höhe von derzeit 19,5 Prozent zur Rentenversicherung erhoben.

 
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