Rentenversicherung - Hausgewerbetreibende
Hausgewerbetreibende
Hausgewerbetreibende sind selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind.
Zu dem genannten Personenkreis gehört nicht, wer ohne beauftragt worden zu sein arbeitet (also "auf Vorrat") oder wer unmittelbar an den Endverbraucher verkauft.
Zur Feststellung des Status (versicherungspflichtig oder nicht) wenden Sie sich am besten an die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Linkhilfe
























