Rentenversicherung Handwerker

Handwerker

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind

Nicht versicherungspflichtig sind

Eine Überprüfung der Rentenversicherungspflicht (Statusfeststellung) ist stets angeraten für

Die Statusfeststellung erfolgt durch die Rentenversicherung und gilt dann für alle Sozialversicherungen. Der rechtsmittelfähige Bescheid gilt zunächst für 5 Jahre.
Innerhalb von 5 Jahren nach Existenzgründung kann die Versicherungspflicht auch beantragt werden. Die Rentenversicherung wird dann zur Pflichtversicherung solange die Tätigkeit ausgeübt wird.

 
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