Landwirte Arbeitskraftabsicherung
Landwirte sind dem Grunde nach gemäß des Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert.
Ehemalige Landwirte erhalten eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, wenn sie
- erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind,
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt,
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet und
- das Unternehmen der Landwirtschaft abgegeben haben.
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