Krankentagegeld
Krankentagegeldversicherung
Eine Krankentagegeldversicherung ist keine Alternative zu einer Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sondern eine meist notwendige Ergänzung.
Das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenkasse
Selbständige haben keinen Anspruch auf eine "Lohnfortzahlung" im Krankheitsfall, können sich jedoch über einen entsprechenden Wahltarif der Gesetzlichen Krankenkasse in Form eines Krankengeldes teilweise absichern. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt jedoch maximal 87,50 EUR brutto pro Tag (Stand: 2010), also rund 2.600 EUR brutto im Monat, längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren auf Grund der gleichen Erkrankung.
Aber auch Arbeiter und Angestellte erleiden Einkommensverluste, wenn nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die Zahlung des Krankengeldes durch die Gesetzliche Krankenkasse erfolgt, beträgt doch das Krankengeld wegen Abzügen zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung nur etwa 70 - 75% des letzten Nettoeinkommens.
Formel zur Berechnung des Krankengeldes aus der Gesetzlichen Krankenversicherung: 70% vom letzten sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt, aber maximal 90% vom letzen Nettogehalt, abzüglich der (Arbeitnehmer-) Beiträge zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung auf Basis von 80% des letzten beitragspflichtigen Gehalts.
Wer hier nicht einen ausreichenden "Puffer" in seinem Einkommen hat (z.B. wegen einer laufenden Baufinanzierung) und für solche Fälle keine Rücklagen gebildet hat, stößt unmittelbar an seine finanziellen Grenzen.
Das Krankentagegeld einer Privaten Krankenversicherung
Das bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft abgesicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, während einer Heilbehandlung mit Aussicht auf Erfolg, in der abgesicherten Höhe und nach der vereinbarten Karenzzeit (für Arbeitnehmer mindestens 6 Wochen, für Selbständige und Freiberufler auch früher) gezahlt. Die Versicherungsgesellschaft hat jedoch das Recht, die Angemessenheit der Höhe des Krankentagegeldes z.B. an Hand von Lohnabrechungen oder anderen Einkommensnachweisen zu überprüfen. Selbst wenn man also ein Krankentagegeld in Höhe von 3.000.- € monatlich abgesichert hat und entsprechend die Versicherungsprämie zahlt, kann es dennoch dazu kommen dass nur soviel ausgezahlt wird, wie vorher in gesunden Tagen auch verdient wurde.
Stellt sich während der Zahlung eines Krankentagegeldes die gesundheitliche Beeinträchtigung als dauerhaft heraus, kann der Krankenversicherer seine Leistung einstellen und im Optimalfall beginnt die Leistungspflicht der Gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherungssparten legen jedoch eigene Kriterien zu Grunde und prüfen ihre Leistungsverpflichtung eigenständig, sodass es sowohl zu Überschneidungen, vor allem aber auch zu Lücken in der Versorgung kommen kann. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf gegenseitige Anerkennung der Leistungsprüfung. Hier hilft nur ein professionelles Timing bei der Geltendmachung der verschiedenen Ansprüche und die Auswahl geeigneter Versicherer.
Da auch bei einer Krankentagegeldversicherung eine Risikoprüfung mit Gesundheitsfragen erfolgt, empfehlen wir unsere Arbeitsweise, um nach Möglichkeit den passenden Versicherungsschutz zu erlangen.
























