Invalidität
Invalidität meint die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, und zwar dann, wenn keine medizinische Behandlung mehr erfolgversprechend ist. Es ist dabei unerheblich, ob sich das auf eine Erwerbstätigkeit auswirkt oder nicht. Invalide können also auch Kinder, Hausfrauen, oder Rentner sein. Insbesondere in der Unfallversicherung spielt der Begriff der Invalidität eine Rolle und wird in der gesetzlichen Unfallversicherung als Grad der Behinderung und in der privaten Unfallversicherung als Invaliditätsgrad, festgelegt durch die sogenannte Gliedertaxe, der Höhe nach in Prozent festgelegt.
Beispiel für eine Gliedertaxe:
| Verlust | Invalidität |
|---|---|
| eines Armes im Schultergelenk | 70 % |
| eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes | 65 % |
| eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes | 60 % |
| einer Hand im Handgelenk | 55 % |
| eines Daumens | 20 % |
| eines Zeigefingers | 10 % |
| eines anderen Fingers | 5 % |
| eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | 70 % |
| eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % |
| eines Beines bis Unterhalb des Knies | 50 % |
| eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | 45 % |
| eines Fußes im Fußgelenk | 40 % |
| einer großen Zehe | 5 % |
| einer anderen Zehe | 2 % |
| eines Auges | 50 % |
| des Gehöres auf einem Ohr | 30 % |
| des Geruchssinnes | 10 % |
| des Geschmackssinnes | 5 % |
Sowohl Private Unfallversicherungen, wie auch insbesondere die Gesetzliche Unfallversicherung bieten nur einen sehr eingeschränkten Schutz für den Fall einer Invalidität, da stets ein Unfall den Dauerschaden verursacht haben muss. Die mit Abstand häufigsten Ursachen für eine Invalidität sind jedoch Krankheiten.
























