Invalidität

Invalidität meint die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, und zwar dann, wenn keine medizinische Behandlung mehr erfolgversprechend ist. Es ist dabei unerheblich, ob sich das auf eine Erwerbstätigkeit auswirkt oder nicht. Invalide können also auch Kinder, Hausfrauen, oder Rentner sein. Insbesondere in der Unfallversicherung spielt der Begriff der Invalidität eine Rolle und wird in der gesetzlichen Unfallversicherung als Grad der Behinderung und in der privaten Unfallversicherung als Invaliditätsgrad, festgelegt durch die sogenannte Gliedertaxe, der Höhe nach in Prozent festgelegt.

Beispiel für eine Gliedertaxe:

VerlustInvalidität
eines Armes im Schultergelenk70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes60 %
einer Hand im Handgelenk55 %
eines Daumens20 %
eines Zeigefingers10 %
eines anderen Fingers5 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels70 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels60 %
eines Beines bis Unterhalb des Knies50 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels45 %
eines Fußes im Fußgelenk40 %
einer großen Zehe5 %
einer anderen Zehe2 %
eines Auges50 %
des Gehöres auf einem Ohr30 %
des Geruchssinnes10 %
des Geschmackssinnes5 %
 

Sowohl Private Unfallversicherungen, wie auch insbesondere die Gesetzliche Unfallversicherung bieten nur einen sehr eingeschränkten Schutz für den Fall einer Invalidität, da stets ein Unfall den Dauerschaden verursacht haben muss. Die mit Abstand häufigsten Ursachen für eine Invalidität sind jedoch Krankheiten.

 
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