Arbeitskraftabsicherung durch die Sozialversicherung und andere gesetzliche Regelungen
Berufstätige Arbeiter und Angestellte in Deutschland sind in der Mehrheit sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben daher prinzipiell Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung. Selbständige sind in der Regel (Ausnahmen können sein: In die Handwerksrolle eingetragene Handwerker, Ich-AG, Scheinselbständige, arbeitnehmerähnliche Selbständige, freiberufliche Lehrer, Landwirte, Künstler) nicht versicherungspflichtig und müssen daher selbst vorsorgen. Freiberufler können sich durch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beamte werden über ihren Dienstherrn abgesichert, weitere Spezialfälle sind beispielsweise Schüler, Studenten und Auszubildende. Auf die unterschiedlichen Gruppen gehen wir auf den folgenden Seiten näher ein.
Informieren Sie sich hier über weitere Details der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:
Voraussetzungen für die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Höhe und Anzahl gezahlter Erwerbsminderungsrenten in der Sozialversicherung
Hinzuverdienstgrenzen in der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Volle und Halbe Erwerbsminderungsrente
Wie beantragt man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
























