Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, siehe Begriffserläuterung Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung sichert die Fähigkeit ab, überhaupt noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Im Gegensatz zu empfehlenswerten Berufsunfähigkeitsversicherungstarifen kann die versicherte Person nicht nur durch eine konkrete Verweisung, sondern stets auch durch eine abstrakte Verweisung auf andere Erwerbstätigkeiten verwiesen werden, was zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, es würde also keine Erwerbsunfähigkeitsrente fällig werden.

In den entsprechenden Versicherungsbedingungen kann die Definition der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel wie folgt lauten:

"(3) Volle Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen.
(4) Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zwölf Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als volle Erwerbsunfähigkeit.
(5) Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Unberücksichtigt bleiben Tätigkeiten, die von Behinderten nur in eigens dafür eingerichteten Werkstätten und Heimen ausgeführt werden können. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden bei der Feststellung des Erwerbsausfalls nicht berücksichtigt. Auch der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist nicht bindend."

Im Vergleich zu den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt die Hürde, um eine Leistung des Versicherers zu bekommen, bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung also deutlich höher.
Nennt der Versicherer wie in diesem Beispiel einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, müssen darüber hinaus für 6 Monate mehr Rücklagen vorhanden sein, als bei einer "normalen" Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere für einen Interessentenkreis, der sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Kostengründen nicht leisten kann oder mag, wird es nach unserer Auffassung schwer sein, Rücklagen für einen Zeitraum von 12 Monaten zu bilden. Was in Bezug auf die Höhe der Beitragszahlung also als Vorteil empfunden werden könnte, kann im Leistungsfall schnell existenzbedrohend werden.

Da auch bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Risikoprüfung mit Gesundheitsfragen erfolgt, empfehlen wir unsere Arbeitsweise, um nach Möglichkeit den passenden Versicherungsschutz zu erlangen.

 
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