Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung
Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung meinen dem Grunde nach das Gleiche: Die Auswirkung einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht nur auf den aktuellen Beruf an sich, sondern grundsätzlich auf die Möglichkeit, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Die Bäckereifachverkäuferin kann also zum Beispiel wegen einer Mehlstauballergie berufsunfähig in ihrem Beruf werden, gleichwohl aber auch andere Waren verkaufen und ist deshalb nicht erwerbsunfähig.
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht Arbeitnehmern - sofern die individuellen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - im Fall der Erwerbsunfähigkeit eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente zu. In der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung sieht zumindest die volle Rente wegen Erwerbsminderung gelegentlich gar nicht so niedrig aus; hierbei wird aber die Inflation, also der Kaufkraftverlust nach unserer Auffassung nicht deutlich genug berücksichtigt.
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann unter Umständen helfen, diese finanzielle Lücke zu schließen, greift aber seltener und in der Regel später, als eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehr als eine Basis-Absicherung für den absoluten Katastrophenfall kann man nach unserer Auffassung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht erreichen.
























