Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente

Hinzuverdienstgrenzen in der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Wer eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, darf in Abhängigkeit von der Art und Höhe der Rente innerhalb bestimmter Grenzen, den sogenannten Hinzuverdienstgrenzen, weitere Einnahmen haben. Bei bestimmten Einnahmen führt ein Überschreiten dieser Grenzen zu einer teilweisen oder vollständigen Kürzung der Erwerbsminderungsrente.

Berücksichtigt werden Einnahmen aus

Nicht zu einer Kürzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente führen Einkünfte wie

Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen voller Erwerbsminderung:

HinzuverdienstRentenabzug
WestOst 
Bis400,00 €Bis400,00 €Kein Rentenabzug
Bis651,53 €Bis577,99 €Rentenabzug: 25%
Bis881,48 €Bis781,98 €Rentenabzug: 50%
Bis1.073,10 €Bis951,98 €Rentenabzug: 75%
 

Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung:

HinzuverdienstRentenabzug
WestOst 
Bis881,48 €Bis781,00 €Kein Rentenabzug
Bis1.073,10 €Bis951,98 €Rentenabzug: 50%
 

Bei einem Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze müssen Sie mit der vollständigen Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente rechnen, es wird jedoch der Einzelfall geprüft.

Informieren Sie sich hier über weitere Details der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:
Anspruchsvoraussetzungen für die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Höhe und Anzahl gezahlter Erwerbsminderungsrenten in der Sozialversicherung
Volle und Halbe Erwerbsminderungsrente
Wie beantragt man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

 
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