Wie beantragt man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Hierzu schreibt die Deutsche Rentenversicherung Bund:

"Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher einen Antrag stellen. Damit veranlassen Sie, dass das Rentenverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeleitet wird."
Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, können Sie den Antrag formlos stellen, schneller dürfte die Verwendung der beim Rentenversicherungsträger erhältlichen Formulare sein.
Dem Rentenantrag sind alle notwendigen Versicherungsunterlagen für die Zeiten beizufügen, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind. Dies sind zum Beispiel:

Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherungsträger beziehungsweise die Auskunfts- und Beratungsstellen behilflich. Auch die Mitarbeiter der Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und der gesetzlichen Krankenkassen geben Auskünfte und nehmen Anträge entgegen. Wenn Sie sich während der Antragsstellung in einer stationären Reha-Maßnahme befinden, sich auch oft die dortigen Sozialarbeiter bei der Antragsstellung behilflich. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch direkt beim Rentenversicherungsträger stellen und die Formulare selber ausfüllen.

Wenn die zuständige Rentenversicherungsverträger die Deutsche Rentenversicherung Bund ist, ist das Formular R100 (Antrag auf Versichertenrente) und das Formular R 210 (Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung) auszufüllen. Das Formular R 211 (Ergänzungsblatt zum Vordruck R210) sind Beschäftigungsverhältnisse aufzulisten. Im Formular R 990 (Aufstellung über eingereichte bzw. nachzureichende Unterlagen) wird angegeben, welche Unterlagen in Kopie oder im Original eingereicht, oder nachgereicht werden.
Dies können zum Beispiel sein:

Das Formular R 810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner) und Formular R 811 (Ergänzungsblatt) sind einzureichen, um in Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu kommen. Hinweise zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) enthält das Formular R 815.

Dass im Ergebnis die Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht ganz einfach ist, zeigt ein uns zugespielter Leistungsbescheid der damaligen LVA Westfalen (Klick für Großansicht):

 

Andererseits sind uns auch Beispiele aus unserer eigenen Praxis bekannt, bei denen eine Erwerbsminderungsrente problemlos anerkannt wurde.

Anspruchsvoraussetzungen für die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Höhe und Anzahl gezahlter Erwerbsminderungsrenten in der Sozialversicherung
Hinzuverdienstgrenzen in der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Volle und Halbe Erwerbsminderungsrente

 
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