Dienstunfähigkeitsversicherung - Grundlage
Rechtsgrundlagen für die Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit ist ein nach § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelter Begriff.
Demnach ist dienstunfähig, wer aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustandes dauerhaft unfähig ist, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Auch kann als Dienstunfähig angesehen werden, wer aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate keinen Dienst mehr getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit binnen weiterer sechs Monate wieder hergestellt werden kann. Die Dienstunfähigkeit von Berufssoldaten wird im Soldatengesetz § 44 Abs. 3 geregelt: "Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist."
Eine eigene gesetzlich verankerte private Versicherungssparte "Dienstunfähigkeitsversicherung" gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich bei sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherungen um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen <<Dienstunfähigkeitsklausel>>.
























