Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abzuschließen erscheint auf den ersten Blick unsinnig, da diese ja noch nicht erwerbs- oder berufstätig sind. Dennoch kann es sinnvoll sein, schon in dieser Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler anzulegen, da das junge Eintrittsalter und die gute Gesundheit besonders günstige Versicherungsprämien möglich machen.
Natürlich sollte zuallererst das lebensnotwendige Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts versichert werden. Ist darüber hinaus noch Geld für die Absicherung eines Schülers vorhanden, kann sich ein frühzeitiger Abschluss der Versicherung positiv auf die später gezahlte Berufsunfähigkeitsrente auswirken. Unter Einschluss einer Anwartschaftsdynamik, durch die langjährige Mitgliedschaft leistungssteigernd angerechnet wird, kann sich der Versicherungsschutz des Kindes so auf 2.000,- Euro erhöhen.
Neben dieser Option sollten weitere Faktoren vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler geklärt werden:
- Besteht die Möglichkeit einer Absicherung bis zum 67. Lebensjahr?
- Wird das Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten Schultätigkeit bei Personen übernommen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung als Schüler tätig waren?
- Auch wenn die Klausel der „abstrakten Verweisung“ heutzutage nur noch selten genutzt wird, sollte geprüft werden, ob der Versicherer bei Schülern hierauf vollständig und ohne Altersbegrenzung verzichtet.
- Kann bei dem Versicherer Schulunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit bei Schülern überhaupt versichert werden?
- Sieht der Versicherer Vertragsänderungen beim Übergang vom Schul- ins Berufsleben des Versicherten vor?
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