Rentenhöhe Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie hoch soll die BU-Rente versichert werden?
Regelmäßig stellt sich die Frage, in welcher Höhe eine Berufsunfähigkeitsrente versichert werden sollte? Diese Frage kann aus fachlicher Sicht nicht pauschal beantwortet werden, es gibt nämlich unterschiedliche Fachmeinungen bereits dazu, wie die sogenannte Versorgungslücke zu berechnen ist. Das wiederum ist davon abhängig, welches Niveau Sie absichern möchten.

Fachmeinung 1 "Lebensstandard in etwa halten": Von dem durch eine Berufsunfähigkeit entfallenden Erwerbseinkommen wird der Betrag abgezogen, auf den Sie in einem solchen Fall verzichten könnten, weil Sie Ihr Leben etwas einzuschränken bereit wären. Andere Einkünfte wie eine eventuelle Rente aus der Sozialversicherung oder dem Versorgungswerk werden nicht berücksichtigt, da nicht erst der Extremfall (gar nicht mehr arbeiten können, Aufgabe der Praxis bei Freiberuflern) abgesichert werden soll. Bereits bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen werden berücksichtigt, andere Einkünfte nicht.

Fachmeinung 2 "Katastrophenfall absichern": Von dem durch eine Berufsunfähigkeit entfallenden Erwerbseinkommen wird der Betrag abgezogen, auf den Sie in einem solchen Fall verzichten könnten, weil Sie dann Ihr Leben etwas einzuschränken bereit wären. Außerdem wird von einem Bezug der halben Erwerbsminderungsrente ausgegangen. Weitere Einkünfte z.B. aus Vermietung werden berücksichtigt. Bereits bestehende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden berücksichtigt. Sich möglicherweise ergebender Sozialtransfer wie Hartz IV wird berücksichtigt, da bestehende Einkünfte auf die Sozialleistungen angerechnet würden.

Fachmeinung 3 "Extremstfall absichern": Von dem durch eine Berufsunfähigkeit entfallenden Erwerbseinkommen wird der Betrag abgezogen, auf den Sie in einem solchen Fall verzichten könnten, weil Sie dann Ihr Leben einzuschränken bereit wären. Außerdem wird von einem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente, bei Freiberuflern der Rente aus dem Versorgungswerk, ausgegangen. Weitere Einkünfte z.B. aus Vermietung werden berücksichtigt. Bereits bestehende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden berücksichtigt. Sich möglicherweise ergebender Sozialtransfer wie Hartz IV wird berücksichtigt, da bestehende Einkünfte auf die Sozialleistungen angerechnet würden.

Beispiel:
Heinz Huber, verheiratet, 3 Kinder, Alleinverdiener, Verkaufsleiter bei einem Metallbaubetrieb, verfügt über folgende Einnahmen:

EinkommensartHöhe des Einkommens, monatlich
A) Nettogehalt:2.250,00 EUR
B) Einnahmen aus einer vermieteten ETW:800,00 EUR
C) Gewinn aus E-Bay-Handel (gewerblich):250,00 EUR
D) Summe:3.300,00 EUR
 

Die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund weist für Herrn Huber eine Anwartschaft auf E) 1.080 EUR bei voller Erwerbsminderung und F) 540 EUR bei teilweiser Erwerbsminderung aus.
Herrn Huber geht es finanziell gut, er hat für sich ausgerechnet, dass er auf G) 300 EUR monatlich im Fall einer Berufsunfähigkeit verzichten könnte und damit noch erträglich über die Runden käme.

Was ist die richtige Berufsunfähigkeits-Rentenhöhe für Herrn Huber?

Laut Fachmeinung 1:1.950 EUR BU-Rente (Rechenweg: A) minus G) ).
Laut Fachmeinung 2:1.410 EUR BU- oder EU-Rente (Rechenweg: D) minus G) minus E) minus B) minus C) )
Laut Fachmeinung 3:870 EUR BU- oder EU-Rente (Rechenweg: D) minus G) minus F) minus B) minus C) )
 

Hinweis: Läge der Gewinn aus dem gewerblichen E-Bay-Handel über 400 EUR, würde damit die Hinzuverdienstgrenze der gesetzlichen vollen Erwerbsminderungsrente überschritten werden, ab 881,48 EUR auch die Hinzuverdienstgrenze der halben Erwerbsminderungsrente: Die Erwerbsminderungsrente würde entsprechend gekürzt werden.

Hinzu kommt die Entscheidung der Berücksichtigung einer abzusichernden Brutto- oder Netto-Berufsunfähigkeitsrente, also der Frage, wie viel an Steuern und Sozialabgaben von der Berufsunfähigkeitsrente abgezogen werden.
Lesen Sie dazu:
Ist eine Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?
Ist eine Berufsunfähigkeitsrente sozialversicherungspflichtig?

Spätestens an dieser Stelle stellt sich auch die Frage, wie hoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt abgeschlossen werden kann? Hierzu haben die unterschiedlichen Versicherer Grenzen innerhalb ihrer Annahmerichtlinien formuliert, bis zu welchem Betrag, oder zu welchem Prozentsatz Ihres Brutto-, oder Netto-Gehalts Ihnen Ihr Risiko abgenommen wird. Ein Grundsatz dabei ist, dass man im Leistungsfall nicht ein höheres Einkommen zur Verfügung haben sollte, als in gesunden Tagen.

Um hinsichtlich der abzusichernden Berufsunfähigkeitsrente eine wirklich sinnvolle Antwort geben zu können, benötigen wir von Ihnen neben anderen Angaben also auch Antworten auf die Frage, ob Sie Ihren Beruf absichern wollen, oder Ihre Fähigkeit, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Die Antwort darauf wird entscheiden, ob man eventuelle Erwerbsminderungsrentenansprüche aus der Sozialversicherung berücksichtigen sollte.

Sicherer erscheint uns angesichts der Probleme unseres Landes (Demografische Entwicklung, Verschuldung), sich nicht auf das jetzige Leistungsniveau der sozialen Sicherung zu verlassen.

Grundsätzlich sind wir der Meinung, wenn man schon krank oder invalide ist, sollte es nach Möglichkeit nicht zusätzlich auch noch eine finanzielle Existenzbedrohung geben. Daher neigen wir eher zu der Empfehlung einer möglichst hohen Absicherung, jedenfalls so hoch, dass man voraussichtlich ohne Leistungen aus den Sozialkassen (Hartz IV, Grundsicherung im Alter) seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Ist Ihnen eine entsprechende Absicherung in der Höhe nicht möglich, macht eine private Absicherung nach derzeitigem Recht wenig Sinn für Sie.

 
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