Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsgrundlagen
Was sind die Rechtsgrundlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Erst relativ kurzfristig, mit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008, findet sich eine gesetzliche Definition für die Private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Kapitel 6 VVG widmen sich die §§ 172 bis 177 diesem Thema. Dabei lautet die grundlegende Definition in § 172 Absatz 2:
"(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Im Absatz 3 geht es um die Definition der konkreten Verweisung und der abstrakten Verweisung:
"(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."
Seit dem 01.01.2009 gilt das VVG auch für alle zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Versicherungsverträge, wobei gemäß Artikel 4 Absatz 3 EGVVG die Artikel §§ 172 und 174 bis 177 VVG auf Altverträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anzuwenden sind.
Weitere Vorschriften zu den Informationspflichten des Versicherers, auch zu den einkalkulierten Kosten, finden sich in der VVG Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV).
Die exakten Bestimmungen des einzelnen Versicherungstarifs finden sich in den entsprechenden Versicherungsbedingungen des Anbieters. Ein sogenanntes Produktinformationsblatt soll die wichtigsten Daten zum angebotenen Vertrag zusammenfassen.
























