Berufsunfähigkeit Steuerberaterversorgung
Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
In der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung heißt es:
"Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit hat ein Mitglied, das vor dem Zeitpunkt, zu dem es erstmals vorgezogenes Altersruhegeld beziehen kann berufsunfähig geworden ist, Antrag auf Ruhegeld stellt und die berufliche Tätigkeit einstellt (Eintritt des Versorgungsfalls); der Anspruch besteht ab dem Ersten des Monats, der auf den Eintritt des Versorgungsfalles folgt. Berufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in den rechts- oder steuerberatenden Berufen, im Beruf des Patentanwalts oder eine Tätigkeit, die mit diesen Berufen vereinbar ist, auszuüben."
Unter welchen Voraussetzungen (Betriebs-, bzw. Praxisaufgabe, voraussichtlich auf Dauer, zeitlich befristet mit Beweispflicht bei Verlängerung, Pflicht zur Heilbehandlung, Pflicht zur Weiterbildung, keine mit dem Beruf vereinbare Tätigkeit usw.) Ihr Versorgungswerk eine Leistung bei Berufsunfähigkeit erbringt, können Sie dort direkt erfragen. Nutzen Sie unsere Adressliste Versorgungswerke Steuerberate.
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