Berufsunfähigkeit - Rechtsanwalt Versorgungswerk

Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin

In der Satzung des Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin heisst es:

Ein Mitglied, das mindestens für drei Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das
  1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, aus anwaltlicher Tätigkeit mehr als nur unwesentliche Einkünfte zu erzielen, und
  2. seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt durch Rückgabe seiner Zulassung einstellt oder eingestellt hat, erhält Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer."

Unter welchen Voraussetzungen (Betriebs-, bzw. Praxisaufgabe, voraussichtlich auf Dauer, zeitlich befristet mit Beweispflicht bei Verlängerung, Pflicht zur Heilbehandlung, Pflicht zur Weiterbildung, keine mit dem Beruf vereinbare Tätigkeit usw.) Ihr Versorgungswerk eine Leistung bei Berufsunfähigkeit erbringt, können Sie dort direkt erfragen. Nutzen Sie unsere Adressliste Versorgungswerke Rechtsanwälte.

 
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