Berufsunfähigkeit - Apothekerversorgung

Berufsunfähigkeitsversicherung der Apothekerversorgung Schleswig-Holstein

In der Satzung der Apothekerversorgung Schleswig-Holstein heisst es:

"Jedes Mitglied der Apothekerversorgung, das mindestens für einen Monat seine Versorgungsabgabe geleistet hat und das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung des Apothekerberufs unfähig ist und deshalb seine gesamte pharmazeutische Tätigkeit einstellt, erhält auf Antrag eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit länger als 90 Tage dauert.
(...) Ist das Mitglied nur vorübergehend berufsunfähig, dann ist die Rente zu befristen und kann auf Antrag des Mitgliedes verlängert werden, wenn es nachweist, dass die für die Rentengewährung maßgebenden Gründe noch vorliegen.
(4) Die pharmazeutische Tätigkeit gilt nicht als eingestellt, solange die Apotheke durch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter geführt wird, oder bei angestellten Apothekerinnen oder Apothekern die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Dienstbezüge weiter gewährt. Die pharmazeutische Tätigkeit gilt auch für die Zeit als nicht eingestellt, in der das Mitglied Krankengeld nach § 44 SGB V oder Verletztengeld nach § 45 SGB VII oder Übergangsgeld nach § 49 SGB VII erhält.
(5) Die Berufsunfähigkeit wird durch zwei voneinander unabhängige ärztliche Gutachterinnen oder Gutachter festgestellt. (...)
Die Apothekerversorgung kann verlangen, dass sich das Mitglied, das eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt hat oder erhält, einer Heilbehandlung, Weiterbildung oder anderen qualifizierenden Maßnahme unterzieht, wenn zu erwarten ist, dass diese Maßnahme die Berufsunfähigkeit beseitigt und für die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer zumutbar ist."

Unter welchen Voraussetzungen (Betriebs-, bzw. Praxisaufgabe, voraussichtlich auf Dauer, zeitlich befristet mit Beweispflicht bei Verlängerung, Pflicht zur Heilbehandlung, Pflicht zur Weiterbildung, keine mit dem Beruf vereinbare Tätigkeit usw.) Ihr Versorgungswerk eine Leistung bei Berufsunfähigkeit erbringt, können Sie dort direkt erfragen. Nutzen Sie unsere Adressliste Versorgungswerke Apotheker.

 
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