Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit setzt wie der Begriff der Invalidität eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung voraus, meint damit aber die Auswirkungen auf den ausgeübten Beruf: Ist man nicht mehr fähig, seinen Beruf so auszuüben, wie das in gesunden Tagen der Fall war, gilt man als teilweise oder vollständig berufsunfähig, siehe auch Gesetzliche Grundlagen. Berufsunfähig kann im Prinzip also nur werden, wer auch einen Beruf ausübt, nicht Kleinkinder, Schüler oder Rentner.
Anders als eine Unfallversicherung ist für die Berufsunfähigkeitversicherung nicht relevant, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall, eine schleichend verlaufende Krankheit, oder ein dramatisches Krankheitsereignis (z.B. Herzinfarkt) verursacht wird.
Als Besserstellung gegenüber einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung muss die gesundheitliche Beeinträchtigung auch nicht dazu führen, dass man überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, sondern es reicht, dass man den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Je höher Sie also qualifiziert sind, je anspruchsvoller Ihr Beruf ist, je höher Ihr Einkommen liegt, desto tiefer ist der Absturz, wenn Sie ausschließlich auf die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen wären und desto besser passt in aller Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
Je nachdem, welcher Statistik man glaubt, muss man davon ausgehen, dass bis zu 25% - also jeder vierte - Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens einmal berufs- oder erwerbsunfähig wird.
























