Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern

Kann man die Beiträge steuerlich geltend machen?
Versicherungsrecht ist kompliziert und deutsches Steuerrecht auch. Im Ergebnis führt das dazu, dass man diese Frage nicht pauschal beantworten kann. Maßgeblich hängt dies damit zusammen, in welcher Vertragsform eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird und wie Ihre persönliche steuerliche Situation aussieht: Als Zusatz zu einer Basisrentenversicherung kann der Beitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Grundsatz anteilig als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden - mit dem Effekt, dass dafür die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente wie die Basisrente selber bis zur vollständigen Höhe versteuert werden muss.

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zum Beispiel im Durchführungsweg einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einer Unterstützungskasse installiert, können die Beiträge lohnsteuerfrei sein, dafür wird aber bei einer Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung Lohnsteuer fällig.

Die Beiträge zu einer privat geführten Berufsunfähigkeitsversicherung wird man hingegen ab 2010 wegen des Bürgerentlastungsgesetzes meist kaum noch spürbar steuerlich geltend machen können (da die Krankenversicherungsbeiträge höher absetzbar sind), dafür wird die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente aber auch nur mit dem relativ geringen Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil wiederum ist abhängig von der Renten-Laufzeit, die sich nach dem Alter der versicherten Person bei Renten-Beginn richtet (§ 55 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung):

Beschränkung der Laufzeit der Rente auf ... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs (ab 1. Januar 1955, falls die Rente vor diesem Zeitpunkt zu laufen begonnen hat)Der Ertragsanteil beträgt vorbehaltlich der Spalte 3 ... v.H.Der Ertragsanteil ist der Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zu entnehmen, wenn der Rentenberechtigte zu Beginn des Rentenbezugs (vor dem 1. Januar 1955, falls die Rente vor diesem Zeitpunkt zu laufen begonnen hat) das ...te Lebensjahr vollendet hatte
123
10entfällt
21entfällt
3297
4492
5588
6783
7881
8980
91078
101275
111374
121472
131571
14-151669
16-171867
181965
192064
202163
212262
222360
232459
242558
252657
262755
272854
282953
29-303051
313150
323249
333348
343446
35-363545
373643
383742
393841
40-413939
424038
43-444136
454235
46-474333
484432
49-504530
51-524628
534727
54-554825
56-574923
58-595021
60-615119
62-635217
64-655315
66-675413
68-695511
70-71569
72-74576
75-76584
77-79592
ab 80Der Ertragsanteil ist immer der Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zu entnehmen
 

Als Versicherungsmakler führen wir keine Beratung in steuerlichen Fragen durch.

 
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