Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherungsschein

BU-Musterbedingung § 15 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?

Originaltext:

"§ 15 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
(1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist.

(2) In den Fällen des § 16 Absatz 3 brauchen wir den Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die schriftliche Anzeige des bisherigen Berechtigten vorliegt."

 
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