Berufsunfähigkeitsversicherung - Postanschrift

BU-Musterbedingung § 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?

Originaltext:

"§ 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können.
In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben."

 
Sie wollen …

sich versichern?

 
Wir über uns

Blog Berufsunfähig-
keitsversicherung
Linkhilfe
aktuelle URL


BB-Code (für Foren)


HTML-Code