Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen
Welche Vertragsklauseln gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ob ein Versicherer im Leistungsfall zahlen muss, oder nicht, geht vor allem auch aus den Versicherungsbedingungen, also dem Kleingedruckten, hervor. Eine Vielzahl von Fragen und Formulierungen entscheiden im Fall des Falles also mit über Ihr Schicksal.
Wir nennen hier nur eine keineswegs vollständige Auswahl:
- Gilt der Versicherte laut Bedingungen bereits als berufsunfähig, wenn er infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann (BU-Definition)?
- Gibt es für bestimmte Berufe verbesserte Bedingungen, z.B. eine Infektionsklausel für Ärzte?
- Verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherten auf einen anderen Beruf ("...oder eine andere Tätigkeit...") zu verweisen / Verzicht auf abstrakte Verweisung?
- Was passiert bei einem längeren Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Pflege der Eltern oder des Partners)?
- Gilt der Versicherungsschutz weltweit, europaweit oder lediglich für das Gebiet der Bundesrepublik (Geltungsbereich)? Wird er zeitlich begrenzt?
- Gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Wohnsitz für längere Zeit ins außereuropäische Ausland verlegt wird? Gelten dann besondere Regelungen zum Beispiel für eine notwendige Untersuchung in Deutschland?
- Ab welchem Zeitraum des längeren Ausgeschiedenseins aus dem Berufsleben prüft der Versicherer im Leistungsfall zusätzlich ob er nicht noch eine andere, seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausüben kann (kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung)?
- Ab wie vielen Pflegepunkten zahlt der Versicherer eine anteilige oder die volle Rente (Pflegefall)?
- Leistet der Versicherer laut Bedingungen bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von "voraussichtlich sechs Monaten" prognostiziert (Prognosezeitraum)?
- Zahlt der Versicherer die Rente auch dann ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, falls der Arzt in den ersten sechs Monaten keine klare Prognose abgeben kann? (Rückwirkende Anerkennung)?
- Zahlt der Versicherer die Rente rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie versäumt haben, ihm diese frühzeitig nach Eintritt zu melden (Rückwirkende Zahlung)?
- Ist es möglich, den Vertrag mit einer Dynamik auszustatten, um so dem lnflationsrisiko zu begegnen (Dynamisierung)? Wird auch die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente noch dynamisiert - und falls ja, aus Überschüssen oder mit Garantie?
- Bietet der Versicherer die Möglichkeit, den Versicherungsschutz vorübergehend an veränderte Lebenssituationen (Arbeitslosigkeit , Zahlungsschwierigkeiten) anzupassen, ohne diesen zu verlieren (Flexibilität)?
- Kann die maximale Vertragslaufzeit so gewählt werden. dass die Altersrente nahtlos an die Leistungsdauer der BU-Rentenzahlung anschließen würde (max. Versicherungsdauer)?
- Wie lange kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn er feststellt, dass der Versicherungsnehmer falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat (Rücktrittsrecht des Versicherers)?
- Kann der Versicherungsnehmer später nach Vertragsschluss unter bestimmten Voraussetzungen die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie)? Sind bestimmte Anlässe (z.B. Geburt eines Kindes) dafür Voraussetzung? Gilt das auch dann, wenn bereits einmal vorübergehend eine BU-Rente bezogen wurde?
- Stundet der Versicherer die Beiträge, solange noch nicht geklärt ist, ob er das Leiden als Berufsunfähigkeit anerkennt (Beitragsstundung)?
- Schreibt der Versicherer in seinen Bedingungen nachvollziehbar fest, ob er auf eine befristete Anerkennung verzichtet (Befristetes Anerkenntnis)?
- Muss sich die versicherte Person nach ärztlichen Anweisungen richten, wenn Sie nicht ihren Versicherungsschutz gefährden will (Arztanordnungsklausel)?
- Ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn Sie durch aktive oder passive Teilnahme an Krieg, Kriegshandlungen oder inneren Unruhen berufsunfähig werden, durch Strahlen, den Einsatz atomarer, chemischer oder biologischer Waffen (Ausschlüsse)?
Wenn Sie mehr erwarten als einen Vergleich von Versicherungsbedingungen aus einer Software, dann informieren Sie sich über unserer Tätigkeit:
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