Berufsunfähigkeitsversicherungsbedingungen - Leistungen
BU-Musterbedingung: § 1 Welche Leistung erbringen wir?
Originaltext:
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?
(1) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens ...1 % berufsunfähig, so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
a) Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente;
b) volle Befreiung von der Beitragspflicht.
Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf diese Versicherungsleistungen.
(2) Die Rente zahlen wir entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise im Voraus, erstmals anteilig bis zum Ende der laufenden Rentenzahlungsperiode.
(3) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung infolge Pflegebedürftigkeit (vgl. § 2 Abs. 5 bis 7) berufsunfähig und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter ...2 %, so erbringen wir dennoch folgende Leistungen:
a) Volle Befreiung von der Beitragspflicht
b) Zahlung der BerufsunfähigkeitsrenteFür die Zahlungsmodalitäten gilt Absatz 2 entsprechend.
- in Höhe von ... % bei Pflegestufe III
- in Höhe von ... % bei Pflegestufe II
- in Höhe von ... % bei Pflegestufe I.
(4) Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wird uns die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Beginn des Monats der Mitteilung. Der Anspruch auf eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer höheren Pflegestufe entsteht ebenfalls frühestens mit Beginn des Monats, in dem uns die Erhöhung der Pflegestufe mitgeteilt wird (vgl. § 11).
(5) Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung erlischt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter ...3 % sinkt, bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spätestens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das Ausmaß der Pflegestufe I sinkt, wenn die versicherte Person stirbt oder bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer.
(6) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
(7) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung (siehe § 3).
1 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
2 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
3 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
Erläuterung:
In § 1 der Musterbedingungen wird also geregelt, ab wieviel Prozent Berufsunfähigkeit man die Berufsunfähigkeitsrente bekommen soll (meist ab 50%, Staffelungen und höhere oder niedrigere Grenzen sind ebenfalls möglich) und wann sie wieder entfällt. Relativ neu ist der separate Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits-Rente auf Grund einer Pflegebedürftigkeit.
Achtung: Dieser separate Anspruch ist nicht möglich bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Basis- oder "Rürup"-Rente.
Absatz (4) enthält die - hier sehr kurze - Frist innerhalb der Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Absatz (6) könnte auch Regelungen zur Beitragsstundung während der Leistungsprüfung enthalten.
























