Auszubildende (Azubis) Berufsunfähigkeit

Original-Ton Deutsche Rentenversicherung:

"Normalerweise müssen Versicherte 5 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, bevor sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Sonderregelungen sorgen aber dafür, dass Berufseinsteiger schon ab dem ersten Arbeitstag in der Rentenversicherung geschützt sind. Sie können zum Beispiel eine Rente wegen Erwerbsminderung beanspruchen. Das ist der Fall,
  • wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vermindert erwerbsfähig sind. Hierfür kann ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung genügen,
  • wenn es während der Wehr- oder Zivildienstzeit wegen eines Unfalls oder einer Krankheit zur Erwerbsminderung kommt,
  • wenn volle Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach dem Ende einer Ausbildung eintritt. Hierfür müssen Sie in den letzten beiden Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben."

Im Klartext: Einen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz gibt es auch für Azubis nicht. Selbst wenn ein Azubi einen Unfall in der Freizeit zum Beispiel im Verkehr oder im Haushalt hat, oder eine Erkrankung erleidet, die nicht als Berufskrankheit anerkannt ist und dies zur Erwerbsunfähigkeit führt, bekommt er aus der Gesetzlichen Rentenversicherung keine Rente.

 
Sie wollen …

sich versichern?

 
Wir über uns

Blog Berufsunfähig-
keitsversicherung
Linkhilfe
aktuelle URL


BB-Code (für Foren)


HTML-Code