Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Erwerbstätiger aufgrund seines Gesundheitszustandes vorübergehend nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben und solange eine medizinische Behandlung erfolgt. Der behandelnde Arzt stellt ein Attest, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Gelber Zettel"), aus, die dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen ist. Der Arbeitgeber zahlt nun mindestens 6 Wochen lang den Lohn in voller Höhe weiter, anschließend übernimmt bei Pflichtversicherten die Gesetzliche Krankenkasse die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes für maximal 78 Wochen für die gleiche Erkrankung innerhalb von 3 Jahren.

Das Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung abgezogen, sodass unter dem Strich ca. 75% des letzten Nettogehalts stehen.
Je nach Gesundheitszustand wird die Zahlung des Krankengeldes eingestellt, dann nämlich, wenn man wieder seine Tätigkeit ausüben kann, aber auch, wenn sich der Gesundheitszustand vermutlich nicht mehr ausreichend bessert, sondern ein dauerhafter Schaden verbleibt. Dies gilt auch für das freiwillig abgesicherte Krankentagegeld bei einem privaten Krankenversicherer, welches das Krankengeld der Gesetzlichen Krankenkasse um einen bestimmten Betrag pro Tag ergänzen oder bei Freiwillig-, oder Privatversicherten sogar ersetzen kann.
Eine ähnliche Funktion wie das Krankengeld haben das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung, das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, das Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit und das Versorgungskrankengeld des Versorgungsamtes. Auf diese Spezialfälle gehen wir hier jedoch nicht näher ein.

Hat ein Unfall oder eine Erkrankung voraussichtlich dauerhafte Folgen, spricht man von Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, oder Erwerbsminderung.

 
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