Arbeiter und Angestellte gesetzliche Absicherung

Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bzw. die Zahlung des Krankengeldes durch die Gesetzliche Krankenkasse können weitere Leistungen bei anhaltender gesundheitlicher Beeinträchtigung durch den Rentenversicherungsträger übernommen werden. Dazu gehören z.B. Kosten einer Reha-Maßnahme, oder wenn diese keine ausreichende Besserung verspricht, oder erbracht hat, auch die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.
Ist Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gewesen, werden Maßnahmen von der Berufsgenossenschaft übernommen, zu der ausschließlich der Arbeitgeber Beiträge entrichtet.

Informieren Sie sich hier über weitere Details der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:
Anspruchsvoraussetzungen für die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Höhe und Anzahl gezahlter Erwerbsminderungsrenten in der Sozialversicherung
Hinzuverdienstgrenzen in der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Volle und Halbe Erwerbsminderungsrente
Wie beantragt man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

 
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