Berufsunfähigkeitsversicherung - abstrakte Verweisung

Was ist eine Abstrakte Verweisung?
Eine abstrakte Verweisung nennt man das Vorgehen eines Versicherers, die Berufsunfähigkeitsleistung nicht (mehr) zu erbringen, weil Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Auch hierbei spielen die Kriterien der Ausbildung und der Lebensstellung eine Rolle.

Eine Formulierung für eine abstrakte Verweisung kann lauten:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person(...) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Es kommt also im Gegensatz zur konkreten Verweisung nicht darauf an, dass Sie die andere Tätigkeit bereits ausüben, sondern es reicht aus, dass Sie die andere Tätigkeit ausüben könnten.

Wer zum Beispiel als KFZ- Mechaniker oder Mechatroniker in diesem Beruf berufsunfähig ist (z.B. wegen Rückenproblemen), könnte also unter Umständen auf eine Tätigkeit als Servicemitarbeiter im Verkauf verwiesen werden, der Versicherer würde die Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen.

Wenn es Ihnen also wichtig ist, eine Berufsunfähigkeitsrente bereits dann zu bekommen, wenn Sie exakt in Ihrem Beruf berufsunfähig werden, sollte der gewünschte Tarif stets einen Verzicht auf abstrakte Verweisung beinhalten: Nach Möglichkeit sowohl in der Erstprüfung, wie in der Nachprüfung.

 
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