Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Tag X ist da - Sie müssen Ihre BU- Rente einreichen?

Wenn es soweit ist, dass Sie vermutlich dauerhaft in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können und Ihre Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nehmen müssen, ist guter Rat teuer. Für Sie wird es vermutlich um Ihre Existenz gehen, aber auch für den Versicherer geht es um viel Geld. Selbst wenn Sie nur 1.000.- € monatlicher Rente abgesichert haben, der Vertrag aber noch 25 Jahre läuft, steht der Versicherer vor einem potentiellen Schaden von 300.000.- €. Das ist auch für eine Versicherungsgesellschaft viel Geld.

Entsprechend genau wird der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen. Vor diesem Hintergrund sind auch Sie gut beraten, in einer solchen Situation auf Fachleute zurück zu greifen. Wenn Sie den Vertrag über einen Versicherungsmakler abgeschlossen haben, steht Ihnen bereits der erste Fachmann oder die erste Fachfrau zur Seite - denn ein Versicherungsvertreter muss - wie der Name schon vermuten lässt - im anderen Lager stehen, auf der Seite des Versicherers.

Haben Sie sich vielleicht einst aus Kostengründen für einen Direktversicherer entschieden, stehen Sie gar vollkommen ohne Unterstützung und ohne Hilfe dem Versicherer gegenüber ("Good luck!").

In allen Fällen kann die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte oder Versicherungsberater sinnvoll werden. Bei Verträgen, die wir vermittelt haben, wenden Sie sich bitte zunächst - noch vor der Meldung an den Versicherer - an uns.

Wie beantragt man eine Berufsunfähigkeitsrente?
Wenn es soweit ist, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen, also die Auszahlung der Rente im Fall der Berufsunfähigkeit beantragen müssen, kommt einiges auf Sie zu. Da es nicht nur für Sie, sondern auch für die Versicherungsgesellschaft in aller Regel um viel Geld geht, sollten Sie dieser Phase besonders viel Aufmerksamkeit widmen und sie nach Möglichkeit nicht ohne fachkundige Hilfe zu meistern versuchen.
Bereits die Frage, wann und welchem Ansprechpartner der Leistungsfall gemeldet wird, kann über den Ausgang der Leistungsprüfung des Versicherers entscheiden.
Ist der Versicherer über Ihren Leistungsanspruch informiert, wird er in die Prüfung Ihres Falls einsteigen, sich von Ihnen - sofern noch nicht geschehen - eine pauschale oder fallbezogene Schweigepflichtentbindung für Ihre Ärzte, aufgesuchte Krankenhäuser, Ihre Krankenkasse, oder Private Krankenversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung, die zuständige Berufsgenossenschaft oder andere Lebensversicherer geben lassen und Ihnen umfangreiche Fragen stellen.

Solche Fragen können lauten:

Haben Sie alle Fragen dem Versicherer beantwortet und die angeforderten Unterlagen eingereicht, wird der Versicherer die Stellen, für die er eine Schweigepflichtentbindung vorlegen kann, um Auskünfte beten. Liegen diese vor, prüft der Versicherer vermutlich nach folgendem Schema:

Liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor (z.B. nicht angegebene Behandlungen wegen Rückenschmerzen)? Falls Ja -> Rücktritt vom Vertrag oder Anfechtung. Falls Nein ->

Liegt ein Ausschlusstatbestand vor (z.B. vorsätzliche eigene Körperverletzung)?
Falls Ja -> Ablehnung Falls Nein ->

Wird die Leistungsgrenze (z.B. 50% Berufsunfähigkeit) unterschritten?
Falls Ja -> Ablehnung Falls Nein ->

Ist eine (abstrakte oder konkrete) Verweisung möglich?
Falls Ja -> Ablehnung Falls Nein ->

Anerkennung der Leistungsverpflichtung, Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

 
Sie wollen …

sich versichern?

 
Wir über uns

Blog Berufsunfähig-
keitsversicherung
Linkhilfe
aktuelle URL


BB-Code (für Foren)


HTML-Code